Wenn Sie sich für ein Praktikum in einem unserer Auslandsbüros interessieren, nehmen Sie bitte direkt mit dem Büro vor Ort Kontakt auf. Über die Vergabe eines Praktikums in einem FES-Auslandsbüro entscheidet die jeweilige Büroleitung vor Ort.
In der Regel sind dabei folgende Bewerbungsunterlagen einzureichen (Genaues erfragen Sie bitte direkt bei den Auslandsbüros):
Ab einem Zeitraum von vier Wochen wird grundsätzlich - sofern in dem Projektland Praktikumsangebote bei der FES möglich sind - eine steuerpflichtige Aufwandsentschädigung in Höhe von 300,- bzw. 450,00 Euro pro Monat bei Vollzeitpraktika bezahlt. Bei Teilzeit erfolgt die Vergütung anteilig.
Die genaue Höhe der Aufwandsentschädigung (300,- bzw. 450,- Euro) im Ausland hängt von der Projektmittelfinanzierung ab und wird über den Zuwendungsgeber (AA bzw. BMZ) festgelegt. Die FES ist den dort gemachten Vorgaben verpflichtet hat hierauf keinen weiteren Einfluss.
Weitere Aufwendungen wie Flugkosten, Visagebühren, Tropentauglichkeitsuntersuchung u.a.m. werden von der FES nicht übernommen. Diese Kosten sowie auch die Kosten für eine Auslandskranken-, Haftpflicht- bzw. Unfallversicherung müssen durch die Praktikant_innen selbst getragen werden.