Mediadaten Franchise & Kooperation
AGB Werbung
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Deutschen
Fachverlags für das Werbegeschäft in Online-Medien
1. Werbeauftrag
(1) "Werbeauftrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines
Werbemittels oder mehrerer Werbemittel in Informations- und
Kommunikationsdiensten, insbesondere dem Internet, zum Zwecke der
Verbreitung.
(2) FГјr den Werbeauftrag gelten ausschlieГџlich die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Verlags, die einen
wesentlichen Vertragsbestandteil bildet. Die GГјltigkeit etwaiger
Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder sonstiger
Inserenten ist, soweit sie mit diesen allgemeinen
Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich
ausgeschlossen. Bei Aufträgen für Werbeschaltungen, die sich auf
Online-Medien und andere Medien beziehen, gelten die jeweiligen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das betreffende Medium
entsprechend.
2. Werbemittel
(1) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der
genannten Elemente bestehen:
- aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder
Bewegtbildern (u.a. Banner),
- aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung
mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren
Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B.
Link).
(2) Werbemittel, die aufgrund ihrer Anordnung und/oder Gestaltung
nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich
kenntlich gemacht.
3. VertragsschluГџ
(1) Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen
kommt der Vertrag grundsätzlich durch schriftliche oder durch E-Mail
erfolgende Bestätigung des Auftrags zustande. Fehlt diese
Bestätigung, so kommt der Auftrag mit der Veröffentlichung der
Online-Werbung zustande.
Auch bei mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegen die
Allgemeinen Ge-schäftsbedingungen zugrunde.
(2) Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im
Zweifel mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer
schriftlicher Vereinbarungen. Soll ein Werbungtreibender
Auftraggeber werden, muГџ er von der Werbeagentur namentlich benannt
werden. Der Verlag ist berechtigt, von den Werbeagenturen einen
Mandatsnachweis zu verlangen.
(3) Werbung fГјr Waren oder Leistungen von mehr als einem
Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten innerhalb eines
Werbeauftritts (z.B. Banner-, Pop-up-Werbung ...) bedГјrfen einer
zusätzlichen schriftlichen oder durch E-Mail geschlossenen
Vereinbarung.
4. Abwicklungsfrist
Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht des Auftraggebers zum
Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb
eines Jahres seit VertragsabschluГџ abzuwickeln.
5. Auftragserweiterung
Bei AbschlГјssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der
vereinbarten bzw. der in Ziffer 4 genannten Frist unter dem
Vorbehalt vorhandener Kapazität auch über die im Auftrag genannte
Menge hinaus weitere Werbemittel abzurufen.
6. NachlaГџerstattung
(1) Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag
nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet
etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen
dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden
NachlaГџ dem Verlag zu erstatten.
(2) Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart,
rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von
Werbemitteln innerhalb eines Jahres entsprechenden NachlaГџ, wenn er
zu Beginn der Frist einen Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund
der Preisliste zu einem NachlaГџ von vornherein berechtigt.
Der Anspruch auf den NachlaГџ erlischt, wenn er nicht innerhalb
von drei Monaten nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.
7. Datenanlieferung
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße,
insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben des Verlages
entsprechende Werbemittel rechtzeitig vor Schaltungsbeginn
anzuliefern. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte
Werbemittel-Unterlagen fordert der Verlag unverzГјglich Ersatz an.
(2) Bewahrt der Verlag die Werbemittel auf, ohne dazu
verpflichtet zu sein, so geschieht dies maximal fГјr drei Monate.
(3) Kosten des Verlags fГјr vom Auftraggeber gewГјnschte oder zu
vertretende Г„nderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu
tragen.
8. Ziffernanzeigen
(1) Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag fГјr die Verwahrung und
rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen
Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen
werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf
Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in
dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle
Unterlagen sendet der Verlag zurГјck, ohne dazu verpflichtet zu sein.
Dem Verlag kann einzelvertraglich das Recht als Vertreter eingeräumt
werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse
des Auftraggebers zu Г¶ffnen.
(2) Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 (Gewicht 50 g)
überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen
sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht
entgegengenommen. Eingehende E-Mails werden nur bis zu einer
Datenmenge von 300 Kilobyte pro E-Mail weitergeleitet. Eine
Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise fГјr den
Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden
GebГјhren/Kosten Гјbernimmt.
9. Ablehnungsbefugnis
(1) Der Verlag behält sich vor, Werbeaufträge - auch einzelne
Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - abzulehnen bzw. zu sperren,
wenn
- deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen
verstößt oder
- deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren
beanstandet wurde oder
- deren Veröffentlichung für den Verlag wegen des Inhalts, der
Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist.
(2) Insbesondere kann der Verlag ein bereits veröffentlichtes
Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich
Г„nderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die
Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link
verwiesen wird und hierdurch die Voraussetzungen des Absatzes 1
erfГјllt werden.
10. Rechtegewährleistung
(1) Der Auftraggeber gewährleistet, daß er alle zur Schaltung des
Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt
den Verlag im Rahmen des Werbeauftrags von allen AnsprГјchen Dritter
frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen
können. Ferner wird der Verlag von den Kosten zur notwendigen
Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet,
den Verlag nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen
bei der Rechtsverteidigung gegenГјber Dritten zu unterstГјtzen.
(2) Der Auftraggeber überträgt dem Verlag sämtliche für die
Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschlieГџlich
Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-,
Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur
Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus
einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem
fГјr die DurchfГјhrung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte
Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und
berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen
Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.
11. Gewährleistung des Verlags
(1) Der Verlag gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren
Anforderungen eine dem jeweils Гјblichen technischen Standard
entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem
Auftraggeber ist jedoch bekannt, daГџ es nach dem Stand der Technik
nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu
erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler.
Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel
liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird
- durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft-
und/oder Hardware (z.B. Browser) oder
- durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
- durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens
- durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf
sogenannten Proxies (Zwischenspeichern) oder
- durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24
Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach
Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.
Bei einem Ausfall des Ad-Servers Гјber einen erheblichen Zeitraum
(mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer
zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des
Auftraggebers fГјr den Zeitraum des Ausfalls. Weitere AnsprГјche sind
ausgeschlossen.
(2) Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels, die
keinen unwesentlichen Fehler darstellt, hat der Auftraggeber
Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung,
jedoch nur in dem AusmaГџ, in dem der Zweck des Werbemittels
beeinträc htigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der
Ersatzwerbung, hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung
oder Rückgängigmachung des Auftrags.
(3) Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht
offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenГјgender
Veröffentlichung keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in
wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor
Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler
hinweist.
12. Leistungsstörungen
Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die der
Verlag nicht zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen
technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer
Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus
dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern),
Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren
Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit
nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und fГјr den Auftraggeber
zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der
VergГјtungsanspruch des Verlags bestehen.
13. Haftung
(1) SchadensersatzansprГјche aus positiver Forderungsverletzung,
Verschulden bei VertragsschluГџ und unerlaubter Handlung bestehen nur
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Verlags, seines Vertreters
oder ErfГјllungsgehilfen. Dies gilt nicht fГјr die Haftung fГјr
zugesicherte Eigenschaften, bei Verletzung von Leben, Körper und
Gesundheit sowie fГјr die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten;
im letzten Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden
beschränkt. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung
und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz
des vorhersehbaren Schadens.
(2) Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen
ist die Haftung gegenГјber Unternehmern dem Umfang nach auf den
vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt nicht für die
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
14. Preisliste
(1) Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung im Internet
veröffentlichte Preisliste.
Г„ndert sich der Anzeigentarif nach Vertragsschluss, ist der
Verlag berechtigt, den Preis nach der zum Zeitpunkt der
Veröffentlichung gültigen Preisliste zu berechnen; dies gilt nicht
im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern, sofern zwischen dem
Vertragsschluss und dem Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht mehr
als vier Monate vergangen sind.
(2) Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen
Preisliste. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind
verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen
mit den Werbungtreibenden an die Preislisten des jeweiligen Verlags
zu halten. Rabattgutschriften und Rabattnachlässe erfolgen
grundsätzlich erst zum Ende des Insertionsjahres.
15. Zahlungsverzug
(1) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und
Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die
weitere AusfГјhrung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung
zurГјckstellen und fГјr die restliche Schaltung Vorauszahlung
verlangen.
(2) Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des
Auftraggebers berechtigen den Verlag, auch während der Laufzeit des
Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne RГјcksicht auf
ein ursprГјnglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des
Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge
abhängig zu machen.
16. KГјndigung
Kündigungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich oder per E-Mail
erfolgen.
17. Platzierungsbestätigungen
Platzierungsbestätigungen gelten nur unter Vorbehalt und können
aus technischen Gründen geändert werden. In solchen Fällen kann der
Verlag nicht haftbar gemacht werden.
18. Datenschutz
Der Werbeauftrag wird unter BerГјcksichtigung der geltenden
datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt.
19. ErfГјllungsort/Gerichtsstand
ErfГјllungsort ist der Sitz des Verlags.
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichem Sondervermögen
ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlags. Soweit AnsprГјche
des Verlags nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt
sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Es
gilt deutsches Recht.
Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers,
auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt
oder hat der Auftraggeber nach VertragsschluГџ seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes
verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlags vereinbart, wenn
der Vertrag schriftlich geschlossen wurde.
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