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Studium in Deutschland - Universitäten
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Die Universität und ihre Einrichtungen

Gliederung in Fachbereiche/Fakultäten

Einzelne Fachgebiete werden zu Fakultäten oder Fachbereichen zusammengefasst (z.B. die"Philosophische Fakultät" oder der "Wirtschaftswissenschaftliche Fachbereich"). Die Fakultät oder der Fachbereich haben das Recht, Prüfungs- und Studienordnungen zu erlassen. Der gewählte Dekan führt die Geschäfte der Fakultät oder des Fachbereichs. Für jedes Fach gibt es ein Institut oder Seminar. Hier finden Sie die Lehrkräfte und Kommilitonen sowie die Institutsbibliothek mit Fachliteratur.

Die Studentenschaft als Organisation

Durch die Einschreibung - Immatrikulation - an einer Hochschule wird der Studierende Mitglied der Studentenschalft. Die Studentenschaft wählt ihre studentische Vertretung, deren verschiedene Organe selbstverwaltend die hochschulpolitischen Rechte der Studierenden wahrnehmen und sich der sozialen und kulturellen Belange der Studierenden annehmen. Studierende der einzelnen Fachbereiche wählen außerdem selbstverwaltete Fachschaften, die auf Fachbereichsebene die Interessen der Studenten vertreten.

Rektor / Präsident / Senat

Die "Freiheit von Lehre und Forschung" sichert das Recht der Hochschulen auf Selbstverwaltung, auch wenn diese vom Staat finanziert werden. Im Rahmen des jeweiligen Landeshochschulgesetzes geben sie sich selbst ihre Verfassung. Geleitet wird die Hochschule von dem Rektor oder Präsidenten, mehreren Prorektoren oder Vizepräsidenten und dem Kanzler. Der Akademische Senat ist für übergreifende Angelegenheiten in Forschung, Lehre und Studium zuständig. Er setzt sich zusammen aus gewählten Vertretern sämtlicher Hochschulmitglieder, ihm gehören also auch Studierende und nichtwissenschaftliche Mitarbeiter an.

Service für ausländische Studenten: Das Akademische Auslandsamt (AAA)

Erster und wichtigster Ansprechpartner für ausländische Studierende ist immer das Akademische Auslandsamt. Als Teil der Hochschulverwaltungen sorgen die Akademischen Auslandsämter für die internationalen Hochschulbeziehungen und sind für alle damit in Verbindung stehenden Angelegenheiten zuständig. Die Mitarbeiter des AAA beraten Sie im Vorfeld Ihres Studiums in Deutschland zu Studieninöglichkeiten innerhalb einzelner Fachgebiete, zu Typen von Studiengängen (grundständige Studiengänge, Aufbaustudiengänge) und Zulassungsbedingungen. Sie informieren Sie über das vorbereitende Studienkolleg, die Studienfinanzierung und Studienplanung. Während Ihres Deutschlandaufenthalts helfen sie Ihnen jeweils im Rahmen ihrer Kapazitäten bei bürokratischen Formalitäten, vermitteln Ihnen gegebenenfalls sogar Rechtshilfe und unterstützen nach Möglichkeit bei der Wohnungssuche.
Nehmen Sie mindestens ein halbes Jahr (besser noch ein ganzes Jahr) vor dem beabsichtigten Studienbeginn mit dem Akademischen Auslandsamt Ihrer Wunschhochschule Kontakt auf und klären Sie alle einschlägigen Fragen. Die Adressen der Akademischen Auslandsämter der Hochschulen finden Sie im Anhang dieser Broschüre.


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