Die Universität und ihre Einrichtungen
Gliederung in Fachbereiche/Fakultäten
Einzelne Fachgebiete werden zu Fakultäten oder Fachbereichen zusammengefasst
(z.B. die"Philosophische Fakultät" oder der "Wirtschaftswissenschaftliche
Fachbereich"). Die Fakultät oder der Fachbereich haben das Recht,
Prüfungs- und Studienordnungen zu erlassen. Der gewählte Dekan führt die
Geschäfte der Fakultät oder des Fachbereichs. Für jedes Fach gibt es ein
Institut oder Seminar. Hier finden Sie die Lehrkräfte und Kommilitonen
sowie die Institutsbibliothek mit Fachliteratur.
Die Studentenschaft als Organisation
Durch die Einschreibung - Immatrikulation - an einer Hochschule wird
der Studierende Mitglied der Studentenschalft. Die Studentenschaft wählt
ihre studentische Vertretung, deren verschiedene Organe selbstverwaltend
die hochschulpolitischen Rechte der Studierenden wahrnehmen und sich der
sozialen und kulturellen Belange der Studierenden annehmen. Studierende
der einzelnen Fachbereiche wählen außerdem selbstverwaltete Fachschaften,
die auf Fachbereichsebene die Interessen der Studenten vertreten.
Rektor / Präsident / Senat
Die "Freiheit von Lehre und Forschung" sichert das Recht der
Hochschulen auf Selbstverwaltung, auch wenn diese vom Staat finanziert
werden. Im Rahmen des jeweiligen Landeshochschulgesetzes geben sie sich
selbst ihre Verfassung. Geleitet wird die Hochschule von dem Rektor oder
Präsidenten, mehreren Prorektoren oder Vizepräsidenten und dem Kanzler.
Der Akademische Senat ist für übergreifende Angelegenheiten in Forschung,
Lehre und Studium zuständig. Er setzt sich zusammen aus gewählten Vertretern
sämtlicher Hochschulmitglieder, ihm gehören also auch Studierende und
nichtwissenschaftliche Mitarbeiter an.
Service für ausländische Studenten: Das Akademische
Auslandsamt (AAA)
Erster und wichtigster Ansprechpartner für ausländische Studierende ist
immer das Akademische Auslandsamt. Als Teil der Hochschulverwaltungen
sorgen die Akademischen Auslandsämter für die internationalen Hochschulbeziehungen
und sind für alle damit in Verbindung stehenden Angelegenheiten zuständig.
Die Mitarbeiter des AAA beraten Sie im Vorfeld Ihres Studiums in Deutschland
zu Studieninöglichkeiten innerhalb einzelner Fachgebiete, zu Typen von
Studiengängen (grundständige Studiengänge, Aufbaustudiengänge) und Zulassungsbedingungen.
Sie informieren Sie über das vorbereitende Studienkolleg, die Studienfinanzierung
und Studienplanung. Während Ihres Deutschlandaufenthalts helfen sie Ihnen
jeweils im Rahmen ihrer Kapazitäten bei bürokratischen Formalitäten, vermitteln
Ihnen gegebenenfalls sogar Rechtshilfe und unterstützen nach Möglichkeit
bei der Wohnungssuche.
Nehmen Sie mindestens ein halbes Jahr (besser noch ein ganzes Jahr) vor
dem beabsichtigten Studienbeginn mit dem Akademischen Auslandsamt Ihrer
Wunschhochschule Kontakt auf und klären Sie alle einschlägigen Fragen.
Die Adressen der Akademischen Auslandsämter der Hochschulen finden Sie
im Anhang dieser Broschüre.
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